Eine Kreuzfahrt bucht man früh und bezahlt sie ganz. Hier seht ihr, was euch eine Absage kosten würde – und was der Schutz dagegen kostet.
Bei Kreuzfahrten beginnt die Stornostaffel oft schon bei 20 bis 35 Prozent – auch wenn ihr ein Jahr vorher absagt. Wählt eure Reederei und euren Tarif, tragt Reisepreis und Abreisedatum ein, und ihr seht, was heute fällig wäre und wie es bis zur Abreise weitergeht.
Wer öfter als einmal im Jahr verreist – die Kreuzfahrt im Frühjahr, eine Woche Mallorca im Herbst, das lange Wochenende in Wien – fährt mit einem Jahresvertrag oft günstiger. Ab wann, rechnet ihr hier aus.
Der Reiseschutz läuft über VERS[4u], das Reiseschutzportal der TUI – mit Allianz, ERGO, HanseMerkur, Union Reiseversicherung und AXA. Ihr gebt Reisedatum und Reisepreis ein und seht sofort alle Beiträge.
Rundum-Schutz berechnen Nur ReiserücktrittReiserücktritt. Zahlt die Stornokosten, wenn ihr die Reise aus einem versicherten Grund absagen müsst – Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen, Jobverlust. Das ist bei einer Kreuzfahrt der wichtigste Baustein, weil die Stornostaffel so früh so hoch ist.
Reisekranken. Übernimmt die Behandlung im Ausland und – das ist der eigentliche Punkt – den Rücktransport nach Hause. Die gesetzliche Kasse zahlt das nicht. An Bord rechnet das Schiffshospital ohnehin privat ab.
Reisegepäck. Ersetzt den Zeitwert bei Verlust oder Beschädigung und zahlt für Ersatzkäufe, wenn der Koffer beim Flug zum Hafen später kommt als ihr.
Reiseabbruch. Springt ein, wenn ihr unterwegs abbrechen müsst: nicht genutzte Reiseleistungen und die Mehrkosten der Rückreise.
Drei Dinge aus der PraxisSchließt früh ab. Viele Tarife verlangen den Abschluss innerhalb weniger Tage nach der Buchung. Wer erst kurz vor der Reise daran denkt, bekommt manche Leistungen nicht mehr.
Mit oder ohne Selbstbeteiligung. Ohne ist teurer, aber bei einer Kreuzfahrt mit hohem Reisepreis oft die ruhigere Wahl – 20 Prozent Selbstbehalt von 6.000 Euro Stornokosten sind immer noch 1.200 Euro.
Prüft, was ihr schon habt. Manche Kreditkarten und Familienverträge enthalten einen Reiseschutz – oft aber nur bis zu einem Reisepreis, der für eine Kreuzfahrt zu niedrig ist.
Die Stornosätze stammen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reedereien (AGB AIDA Cruises, Stand August 2026 · AGB TUI Cruises, Stand März 2026 · AGB MSC Cruises, Stand 2026 · AGB Costa Kreuzfahrten, Stand 2026). Sie sind eine Orientierung – maßgeblich ist immer die Stornostaffel in eurer Buchungsbestätigung. Beitragshöhen sind Richtwerte; der verbindliche Beitrag steht im Reiseschutz-Rechner. Vermittelt wird der Reiseschutz über VERS[4u]; für die Vermittlung erhalten wir eine Provision, für euch ändert sich am Beitrag nichts.